Allgemeine Geschäftsbedingungen 

AGB – Hundeschule Hunderlei
Stand 24.8.2026

Änderung der AGB

Änderungen dieser AGB werden den Kundinnen und Kunden schriftlich oder durch Veröffentlichung auf der Website mitgeteilt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Fortsetzung der Teilnahme an Kursen oder die nächste Zahlung als Zustimmung zu den geänderten AGB. Kundinnen und Kunden, die den Änderungen nicht zustimmen, können innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen und kündigen. Widersprüche sind an info@hunderlei.ch zu richten.

 

1.    Allgemeine Bestimmungen

1.1    Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Hundeschule Hunderlei, insbesondere Einzeltrainings, Gruppenkurse, Dummytraining, Mantrailing, Workshops, Seminare, Standortbestimmungen/Prüfungen sowie weitere Veranstaltungen.

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anbieterin zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (z. B. telefonisch) erfolgen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

 

1.2    Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahme nur mit gültiger Hundehaftpflichtversicherung. Der Hund muss gesund, frei von Parasiten und sozialverträglich sein. Kranke oder verletzte Hunde sowie läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache teilnehmen.

 

1.3    Verantwortung der Kunden

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Kunden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Hunde verursachen. Die Kunden stellen die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die durch den Hund oder das Verhalten der Kunden entstehen.

 

1.4    Haftung der Anbieterin

Die Anbieterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Konflikte oder Beissvorfälle zwischen Hunden liegen im Verantwortungsbereich der Hundehaltenden, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin vorliegt.

 

2    Preise, Zahlung, Ermässigungen und Verzug

2.1    Preise

Es gelten die aktuellen Preise auf der Website oder im Buchungssystem. Preise gelten pro Team (ein Hund und ein Hundeführer).

 

2.2    Zahlungsarten und Fristen

Rechnungen werden standardmässig per E‑Mail versandt.

Bei Zahlung am Postschalter fällt eine Gebühr von CHF 5.– an, die vom Kunden zu tragen ist.

Leistungen, die nicht bar vor Ort bezahlt werden können (z. B. Workshops, Dummytraining, Mantrailing‑Trainingsgruppe), sind vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.

Vorauszahlungen sind vor der ersten Teilnahme zu leisten. Barzahlung ist direkt vor Ort möglich.

 

2.3    Verzug

Mahngebühr: CHF 20.–. Verzugszinsen und weitere Bearbeitungs‑/Inkassokosten können 30 Tage nach Rechnungsverfall oder Besuch des Trainings erhoben werden. Die Anbieterin kann die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

 

2.4    Rückerstattung / Ersatzteilnehmer

Bei Absage durch die Hundeschule erfolgt bei Seminaren/Workshops/Veranstaltungen eine Rückerstattung oder nach Vereinbarung eine Umbuchung.

Bei fortlaufenden Trainingsgruppen erfolgt eine Verrechnung mit der nächsten Rechnung.

Einen Ersatzteilnehmer zu stellen ist nach Absprache möglich; bei organisatorischem Mehraufwand kann eine Pauschale erhoben werden.

 

2.5    Ermässigungen

Ermässigungen für Studierende/Lernende/Auszubildende sind nur mit gültigem Nachweis möglich und nicht kombinierbar.

 

3    Mantrailing

3.1    Trainingsgruppen

Zahlung per Rechnung im Voraus. Die Kursplätze sind fix und nicht übertragbar. Ein Einstieg über Einzeltermine ist bis zum Beginn des Quartals möglich; ein Anspruch auf einen Gruppenplatz besteht nicht. Vor‑ oder Nachholen ist möglich, sofern Platz frei ist.

 

3.1.1 Kulanzregel für Abwesenheit

Abwesenheiten sollen grundsätzlich durch Vor‑ oder Nachholen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung auf der Folgerechnung erfolgt nur in klar definierten Härtefällen.

Ein Härtefall liegt nur vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • die Abwesenheit umfasst mindestens zwei aufeinanderfolgende Termine; bei Ferien mindestens drei Termine

  • es liegt derselbe Grund für die gesamte Dauer der Abwesenheit vor

  • Krankheit oder Unfall des Hundes oder – in Ausnahmefällen – des Halters

  • Ferien wurden mindestens drei Wochen im Voraus gemeldet resp Krankheit oder Unfall erfordern eine zeitnahe Meldung.

Unterschiedliche private Verpflichtungen, auch wenn sie zu einer längeren Abwesenheit führen, erfüllen diese Kriterien nicht.

Eine allfällige Berücksichtigung erfolgt ausschliesslich durch eine Gutschrift auf der nächsten Quartalsrechnung und liegt im Kulanzrahmen der Hundeschule.

Barauszahlungen oder Rückerstattungen sind ausgeschlossen

 

3.1.2 Fristen für Kündigung der reservierten Trainingsplatzes
- Bei Vorauszahlung mit Rechnung

Die Trainingsgruppen werden quartalsweise geplant. Eine Kündigung ist bis 30 Tage vor Beginn des neuen Quartals möglich. Danach bleibt der Platz für das kommende Quartal verbindlich reserviert – unabhängig davon, wann die erste Trainingseinheit innerhalb des Quartals stattfindet.

Die Kündigung erfolgt schriftlich oder elektronisch (z. B. per WhatsApp, SMS oder E‑Mail).

Eine Kündigung während des laufenden Quartals ist nicht vorgesehen. Vor‑ oder Nachholen ist möglich, sofern Platz frei ist.
 

- Bei 5er‑Abo oder mit Einzel
Achtung gilt: für Bestandskunden (vor 31.8.2026)

Wenn der reservierte Gruppenplatz nicht weiter genutzt werden soll, bitte ich um eine Mitteilung mindestens 14 Tage vor dem letzten geplanten Trainingstermin, an dem das Team teilnehmen möchte oder sollte. (Die verbleibenden Einheiten des 5er‑Abos werden regulär genutzt; danach wird der Platz freigegeben.)

Eine Abmeldung einzelner Termine gilt nicht als Kündigung. Die fristgerechte Abmeldung unter 3.2.1 ist relevant, ob der Termin verrechnet wird oder nicht.

Ohne fristgerechte Mitteilung bezüglich der Aufgabe vom Gruppenplatz gehe ich davon aus, dass der reservierte Gruppenplatz weiterhin genutzt wird.

 

3.2    Schnupperstunde, Einzeltraining, Privatlektionen, 5er‑Knipsabo

Zahlung per Vorkasse als Überweisung oder bar vor Ort. Abos sind nicht übertragbar, ausser dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

3.2.1 Abmeldefristen für Schnupperstunde, Einzeltraining, Privatlektionen, 5er‑Knipsabo

Keine Abmeldung gilt als Teilnahme.

  • Abmeldung bis 48 Stunden vorher: kostenfrei

  • Abmeldung 48–24 Stunden vorher: kostenfrei bei triftigem Grund (z. B. verletzter Hund), sonst volle Verrechnung

  • Abmeldung unter 24 Stunden oder Nichterscheinen: volle Verrechnung

Bei zusätzlichem organisatorischem Aufwand (z. B. Umorganisation, Ersatzsuche, Gruppenabsage) kann eine Pauschale erhoben werden.

 

3.2.2 5er Abo

5er‑Knipsabo berechtigt zu fünf Teilnahmen; nicht übertragbar.

Gültigkeit:

  • Springer: 12 Monate

  • Bestandskunden (vor 31.8.26) mit fixem Gruppenplatz:
    – wöchentlicher Platz: 8 Wochen
    – Platz alle zwei Wochen: 16 Wochen

Von der Hundeschule festgelegte Betriebsferien sowie abgesagte Trainings verlängern die Gültigkeit automatisch um den entsprechenden Zeitraum.

 

4    Dummytraining

4.1    Trainingsgruppen

Das Dummytraining findet in Gruppen statt. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Rechnung. Die Kursplätze sind fix und nicht übertragbar.

Ein Einstieg über Einzeltermine ist bis zum Beginn des Quartals möglich; ein Anspruch auf einen Gruppenplatz besteht nicht.

Fehlzeiten in den Kursgruppen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Eine Berücksichtigung ist nur im Rahmen der Kulanzregel gemäss Abschnitt 4.1.1 möglich. Vor‑ oder Nachholen ist möglich, sofern Platz frei ist.

 

4.1.1 Kulanzregel – Dummytraining (feste Kursgruppen)

Kulanzregel für Abwesenheit

Abwesenheiten sollen grundsätzlich durch Vor‑ oder Nachholen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung auf der Folgerechnung erfolgt nur in klar definierten Härtefällen.

Ein Härtefall liegt nur vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • die Abwesenheit umfasst mindestens zwei aufeinanderfolgende Termine; bei Ferien mindestens drei Termine

  • es liegt derselbe Grund für die Abwesenheit vor

  • Krankheit oder Unfall des Hundes oder – in Ausnahmefällen – des Halters

  • Ferien wurden mindestens drei Wochen im Voraus gemeldet resp Krankheit oder Unfall erfordern eine zeitnahe Meldung.

Unterschiedliche private Verpflichtungen, auch wenn sie zu einer längeren Abwesenheit führen, erfüllen diese Kriterien nicht.

Eine allfällige Berücksichtigung erfolgt ausschliesslich durch eine Gutschrift auf der nächsten Quartalsrechnung und liegt im Kulanzrahmen der Hundeschule.

Barauszahlungen oder Rückerstattungen sind ausgeschlossen

 

4.1.2 Kündigung der Teilnahme an Trainingsgruppen

Die Trainingsgruppen werden quartalsweise geplant. Eine Kündigung ist bis 14 Tage vor Beginn des neuen Quartals möglich. Danach bleibt der Platz für das kommende Quartal verbindlich reserviert – unabhängig davon, wann die erste Trainingseinheit innerhalb des Quartals stattfindet.

Die Kündigung erfolgt schriftlich oder elektronisch (z. B. per WhatsApp, SMS oder E‑Mail).

Eine Kündigung während des laufenden Quartals ist nicht vorgesehen. Vor‑ oder Nachholen ist möglich, sofern Platz frei ist.

 

4.2    Privatlektionen und andere «Einzelangebote» – Dummytraining

Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder bar vor Ort.

Abmeldefristen

  • Abmeldung bis 48 Stunden vorher: kostenfrei

  • Abmeldung 48–24 Stunden vorher: kostenfrei bei triftigem Grund (z. B. verletzter Hund), sonst volle Verrechnung

  • Abmeldung unter 24 Stunden oder Nichterscheinen: volle Verrechnung

 

5    Seminare / Workshops / Standortbestimmungen

5.1    Zahlungsarten

Zahlung im Voraus per Rechnung.

 

5.2    Stornobedingungen

  • Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn: 50 %

  • Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn: 80 %

  • Weniger als 2 Wochen / Nichterscheinen: 100 %

Ersatzpersonen sind möglich; bei Mehraufwand kann eine Pauschale erhoben werden.

 

6    Verhalten und Sicherheit

  • Kotaufnahme ist Pflicht.

  • Hunde nur auf Anweisung aus dem Auto nehmen.

  • Kein Spiel oder Kontakt an der Leine; Hunde angeleint lassen, ausser auf Anweisung.

  • Keine körperlichen Strafen; Arbeit mit positiver Verstärkung.

  • Schmerzhafte Hilfsmittel sind verboten.

  • Mantrailing: passendes Geschirr zwingend.

  • Bei wiederholtem Stören oder Missachtung der Regeln kann ein Ausschluss erfolgen; Kursgebühren werden nicht erstattet.

Die Angebote (vor allem das Mantrailing) setzen eine verlässliche Teilnahme voraus. Abwesenheiten sollen zeitnah gemeldet werden, sobald sie absehbar sind. Für die Durchführung werden mindestens zwei, idealerweise drei Teams benötigt.

 

7    Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Details siehe Datenschutzerklärung.

 

8    Bilder und Filme

Während des Trainings können Fotos oder Videos entstehen und veröffentlicht werden. Teilnehmende können der Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen.

 

9    Urheberrecht

Alle Inhalte (Texte, Fotos, Logos, Medien) sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung ohne Zustimmung ist nicht erlaubt. Für externe Links übernimmt die Anbieterin keine Verantwortung.

 

10    Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien) ist die Anbieterin für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig angerechnet oder auf Wunsch erstattet.

 

11    AGB‑Änderungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig in Textform (z. B. per E‑Mail oder WhatsApp) mitgeteilt. Für laufende Abos oder Buchungen treten Änderungen jeweils auf den Beginn der nächsten Vertrags‑ bzw. Abrechnungsperiode in Kraft.

 

12    Gerichtsstand und Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Brugg AG.